Psychotherapie als Gruppenleistung
ABLAUF & Kosten
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1) Psychotherapeutischen Sprechstunde
Im Rahmen einer 50-minütigen Psychotherapeutischen Sprechstunde prüfe ich, welche Beschwerden vorliegen und ob Sie eine psychotherapeutische Behandlung benötigen. Im gemeinsamen Kennenlernprozess schauen wir außerdem, ob die Chemie stimmt. Ist beides der Fall, planen wir gemeinsam die nächsten Schritte. Sollte es nicht passen, oder eine Therapie nicht das Richtige sein, unterstütze ich Sie gerne dabei, ein alternatives Angebot zu finden, beispielsweise bei einer Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe oder Klinik.
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2) Therapie
Die anschließende Therapie ist im Gruppensetting oder als Kombinationsbehandlung möglich. Eine reine Einzeltherapie ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Dauer der Therapie hängt vom Schweregrad und dem Behandlungsfortschritt ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24, eine Langzeittherapie bis zu 80 Sitzungen. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, eine Gruppensitzung 100 Minuten.
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KOSTENÜBERNAHME
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten der Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen keine Überweisung vom Hausarzt. Die psychotherapeutischen Sprechstunden und die Wartelisten-Gruppe werden ohne Antrag von der Kasse übernommen. Für Kurz- oder Langzeittherapien ist ein Antrag erforderlich, den ich mit Ihnen zusammen stellen werde.
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Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Versicherung oder der Beihilfe, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. Bringen Sie außerdem in Erfahrung, wie eine Psychotherapie beantragt werden soll, und fordern Sie die nötigen Formulare dafür an. Ich rechne entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) ab.
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SelbstzahlerInnen
Wenn Sie als Selbstzahler die Kosten für eine Behandlung privat tragen möchten, beziehe ich mich bei der Rechnungsstellung auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Sprechstunde, ein verhaltenstherapeutisches Einzelgespräch oder eine Gruppentherapiesitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie (GOP 812a) liegen aktuell bei jeweils 134,06 € für 50 Minuten (bzw. 100 Minuten Gruppe).
Ausfallhonorar
Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Das bedeutet, dass zu jedem Termin nur ein/e PatientIn geplant wird. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert und Ihre Therapeutin ist auf Ihre Sitzung vorbereitet.
Eine Absage ist somit 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Diese Frist macht es möglich, den Termin ggf. anderweitig zu vergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werde ich ein Ausfallhonorar von 80EUR pro Sitzungseinheit berechnen.
Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig. Die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.
Alle PsychotherapeutInnen der Praxis sind approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und verfügen über einen Arztregistereintrag. Daher sind alle GOP-Leistungen grundsätzlich durch die Beihilfe und private Krankenversicherungen erstattungsfähig.
Bitte prüfen Sie, wie genau die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist.
Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich nach der Art und Umfang Ihres Versicherungsvertrages.
Die hier aufgeführten Leistungen und Honorare gelten ebenfalls für Selbstzahler.
Für weitere Fragen hierzu können Sie sich gerne persönlich an mich wenden.
Stand: Januar 2025
Alle vorherigen Vergütungstabellen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Irrtümer vorbehalten.
Psychotherapie Oladeji
M.Sc.Psych. Deborah Oladeji