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Psychotherapeutische Privatpraxis

Als Privatpraxis kann ich derzeit nur SelbstzahlerInnen ein Angebot machen.

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Behandlungen für PrivatpatientInnen, im Verfahren der Kostenerstattung nach SGB V §13 Abs. 3 sowie die Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften, der Beihilfe, der Bundeswehr und den PostbeamtInnen können derzeit leider nicht angeboten werden, da die Bearbeitung dieser, die derzeitigen Praxiskapazitäten übersteigt.
 

Die Psychotherapie kann auch online per Videosprechstunde durchgeführt werden. Die Wirksamkeit einer Online-Psychotherapie entspricht einer Behandlung vor Ort.

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Eine Behandlung kann nicht angeboten werden, wenn 

  • akute Eigen- oder Fremdgefährdung bestehen (akute Suizidalität), 

  • bei Essstörungen lebensbedrohliches Untergewicht vorliegt, 

  • Suchterkrankungen oder aktueller Drogenkonsum (Alkohol, Cannabis, Kokain) besteht. 

  • In den genannten Fällen ist vor der ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt angezeigt.

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ABLAUF 

SELBSTZAHLER

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen.

Sofern Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie bestimmte Versicherungen abschließen möchten (wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung o.ä.).

Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.

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Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.

ABLAUF 

Private 
Krankenkassen

Die private Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie  i.d.R. problemlos. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet werden und in welcher Höhe dies geschieht.


Probatorik bzw. Probesitzungen
Nachdem Sie mit einer Therapeutin ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit

- Bis zu 3 Psychologische Sprechstunden (Diagnostik)

- 5 Probesitzungen (Probatorische Sitzungen)

- und 1 Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen.
 

Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln. 

Erkundigen Sie sich am Besten zuvor schon bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In den meisten Fällen ist die Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung möglich. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als PrivatpatientIn in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. 

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Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch mich beantragt. In der Regel erhalten wir  für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden. 

ABLAUF 

BEIHLIFE

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe.
Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.


Probatorik bzw. Probesitzungen

Nachdem Sie mit einer Therapeutin ein Erstgespräch vereinbart haben, haben wir in der Regel die Möglichkeit

- Bis zu 3 Psychologische Sprechstunden (Diagnostik)

- 1 Probesitzung (Probatorische Sitzungen)

- und 1 Sitzung zur weiteren Erfassung der Lebensgeschichte durchzuführen.

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Diese Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie und die Therapeutin auch zusammen arbeiten können. Zudem helfen diese Sitzungen alle nötigen Informationen für die Beantragung der Psychotherapie zu sammeln. 

In diesen Sitzungen geben Sie die von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle angeforderten Unterlagen ab, damit die Therapeutin die Therapie beantragen kann. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als PrivatpatientIn in Anspruch nehmen, stellen wir Ihnen die von uns erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) privat in Rechnung, welche Sie dann bei Beihilfe bzw. privaten Versicherung einreichen.  
 

Psychotherapie
Wenn alle nötigen Informationen gesammelt und der Bedarf für eine Psychotherapie festgestellt wurde, wird die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse durch uns Psychotherapeutinnen beantragt. In der Regel erhalten wir für die Therapie bis zu 60 Sitzungen je 50 Minuten. Diese können auf bis zu 80 Sitzungen durch einen Antrag verlängert werden. 

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